Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Meldorf e.V. findest du hier .
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DLRG Ortsgruppe Meldorf e.V.
Am Nußgang 19
25746 Heide
E-Mail: webmaster@meldorf.dlrg.de
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgangsbeginn nicht nachgewiesen werden können, kann eine Teilnahme zum Lehrgang nicht gestattet werden.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Die Höhe der Teilnehmerbeträge unterscheidet sich anhand der Mitgliedschaft in der DLRG und einem Nicht-Mitglied.
Zahlungsmöglichkeiten:
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- € fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
bis Meldeschluss | ab Meldeschluss bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn | ab Lehrgangsbeginn | |
Abmeldung mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests | Verwaltungs- gebühr: 10,- € | Verwaltungsgebühr: 10,- € | Verwaltungsgebühr: 10,- € |
schriftliche Abmeldung | Verwaltungs- gebühr: 10,- € | Stornokosten: mind. 50 % der Lehrgangsgebühr | Stornokosten: 100 % der Lehrgangsgebühr |
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung | Stornokosten: 100 % der Lehrgangsgebühr |
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Ortsgruppe Meldorf e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
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